Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Seit dem 1. Januar 2002 kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, daß von seinem künftigen Gehalt Teile in eine betriebliche Versorgung umgewandelt werden.

Allein auf die staatliche Rente im Alter zu vertrauen, ist für einen ständig wachsenden Anteil der Bevölkerung nicht ausreichend.

Jeder verantwortungsbewußte Arbeitgeber, jeder wirtschaftlich denkende Arbeitnehmer sollte sich deshalb jetzt mit dem Thema betriebliche Altersversorgung (bAV) und dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auseinandersetzen.

Dennoch ist nicht einmal jeder zweite deutsche Arbeitnehmer über seinen Betrieb abgesichert.

In vielen Bereichen fehlen entscheidende Kenntnisse. So kennen nach einer Studie nur 37 % der Befragten die steuerlichen Vorteile, wenn Teile des Bruttogehaltes zur Altersversorgung in eine Direktversicherung umgewandelt werden. Lediglich 26 % kennen die Vorteile einer Unterstützungskasse oder Pensionsfonds.

Für Mandanten der Wirtschaftsberatung Banten & Humann haben wir im oberen Bereich dieser Seite einen speziellen - geschützten - Bereich für persönliche Berechnungen eingerichtet.

Gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein persönliches Angebot.
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Mögliche Vorteile für Arbeitnehmer durch die betriebliche Altersversorgung (Beispiele):

-Steuerersparnis

-Sozialversicherungsersparnis

-Sie erhalten bessere Leistungen durch den "Mengenrabatt", wenn mehrere Verträge über Ihren Arbeitgeber abgewickelt werden

-Sie müssen sich nicht um die Auswahl eines Anbieters kümmern, das macht Ihr Arbeitgeber bzw. Banten & Humann für Sie

 

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