Die
betriebliche Altersversorgung (bAV)
Seit dem 1. Januar 2002 kann
jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, daß von
seinem künftigen Gehalt Teile in eine betriebliche Versorgung
umgewandelt werden.
Allein auf die staatliche
Rente im Alter zu vertrauen, ist für einen ständig wachsenden
Anteil der Bevölkerung nicht ausreichend.
Jeder verantwortungsbewußte
Arbeitgeber, jeder wirtschaftlich denkende Arbeitnehmer sollte sich
deshalb jetzt mit dem Thema betriebliche Altersversorgung (bAV)
und dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auseinandersetzen.
Dennoch ist nicht einmal
jeder zweite deutsche Arbeitnehmer über seinen Betrieb abgesichert.
In vielen Bereichen fehlen
entscheidende Kenntnisse. So kennen nach einer Studie nur 37 % der
Befragten die steuerlichen Vorteile, wenn Teile des Bruttogehaltes
zur Altersversorgung in eine Direktversicherung umgewandelt werden.
Lediglich 26 % kennen die Vorteile einer Unterstützungskasse
oder Pensionsfonds.
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